Planet Groove Productions - Musikproduktion, Mastering, Sprachproduktion

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vervielfältigung von CDs und DVDs

(1) Präambel

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Planet Groove Productions, im folgenden kurz PGP genannt, bilden einen integrierten Bestandteil aller Angebote. Etwaige anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Es gelten ausschließlich unsere eigenen AGB und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

(2) Verkaufsbedingungen

    Die Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Fracht und ohne Nachlass. Für bestimmte Produktgruppen bestehen Mindestbestellmengen, welche der Preisliste oder dem Angebot zu entnehmen sind. Bestellungen des Kunden müssen in schriftlicher Form an PGP übermittelt werden. Bei Bestellungen unter 35,00 € Warenwert erheben wir einen Mindermengenaufschlag von 5,00 €. Produktionsbedingte Abweichungen der Liefermenge bei seriengefertigten Datenträgern von bis zu über oder unter 10% sind möglich. Zur Abrechnung kommt die gelieferte Menge.

(3) Lieferzeit

    Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst, nachdem PGP alle notwendigen Unterlagen spezifikationsgerecht erhalten hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig verschickt wurde. Lieferfristen und Liefertermine sind immer nur freibleibend.

(4) Erfüllungsort und Gefahrenübergang

    Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Gelände von PGP. Der Gefahrenübergang für die Lieferung erfolgt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur. Der Versand erfolgt nach Wahl von PGP. PGP arrangiert Transport, Verpackung sowie die Versicherung für einen Wert bis zur Höhe des jeweiligen PGP-Rechnungsbetrages. Mehrkosten für Einzelsendungen, Spezialverpackung etc. gehen zu Lasten des Kunden. Ebenfalls trägt der Kunde allfällige Zölle, Umsatzsteuern, Grenzabgaben etc.

(5) Rechnungslegung und Zahlungsbedingung

    Die Preise verstehen sich stets exklusive Umsatzsteuer ab Sitz von PGP in Münster, Westf. Sämtliche Rechnungen sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z.B. Scheckzahlung), nur auf das Bankkonto von PGP erfolgen. Schecks werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt, angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. PGP kann angebotene Zahlungen in Schecks ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(6) Auftragsablehnung / Verzugsfolgen

    PGP ist auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungsverzug gerät oder wenn ihr Umstände des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen oder wenn Gefahr besteht, dass der Inhalt des zu vervielfältigenden Materials gegen gesetzliche Vorschriften oder die öffentliche Moral verstößt. Ebenso ist PGP berechtigt, die Auftragsannahme bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn nicht zweifelsfrei geklärt erscheint, ob der Kunde über sämtliche Rechte zur Produktion, Bearbeitung oder Vervielfältigung des Materials verfügt. Bei Überschreitung eines Zahlungszieles gerät der Kunde ohne besondere Benachrichtigung durch PGP in Verzug. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Refinanzierungskosten, mindestens jedoch 10% p.a. zu entrichten. Es sind auch die außergerichtlichen Mahn- und Inkassospesen einschließlich die der Einschaltung eines Rechtsbeistandes oder eines Inkassobüros vom Kunden zu tragen.

(7) Lieferung an Dritte

    Wünscht ein Kunde im Rahmen einer von ihm getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile hiervon an Dritte geliefert und fakturiert werden, so haftet der Kunde dennoch weiterhin als Vertragspartner. Ebenso ist PGP berechtigt, etwaige Mehrkosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.

(8) Gewährleistung

    Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet, die beanstandete
    Lieferung sachgemäß zu lagern. PGP kann bei Ansprüchen auf Preisminderung in einer angemessenen Frist und in einer für den Kunden zumutbaren Weise die mangelhafte Sache nachbessern oder nachliefern.

(9) Eigentumsvorbehalt

    Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von PGP (Vorbehaltsware).

(10) Schadenersatzansprüche

    Schadenersatzansprüche wegen einer Vertragsverletzung von PGP, beispielsweise wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit durch PGP vorliegt.

(11) Rechte zur Vervielfältigung, Copyright und sonstige Rechte

    Der Kunde erklärt, sämtliche Rechte zur Vervielfältigung, zur Verwendung bestimmter Film-, Ton-, Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen, zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass anfallende Copyright- oder sonstige Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und PGP damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Kunde hält PGP diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für Forderungen Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben.

(12) Sonstiges

    Der Kunde liefert PGP Master, Labelfilme, Druckfilme etc. entsprechend den jeweiligen Spezifikationen. Bei abweichendem Material obliegt es PGP, das Material zu Lasten des Kunden zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden. Druckwaren, welche vom Kunden angeliefert werden, können nur bei Einhaltung der PGP-Spezifikationen verwendet werden. Überzählige Druckwaren werden dem Kunden mitgeliefert. Durch Maschinenkonfektionierung kann ein Schwund von max. 5% eintreten. Die vom Kunden bezahlten Kosten für Master- und Stamperproduktion umfassen lediglich die von PGP in diesem Zusammenhang erbrachten Serviceleistungen. Master und Stamper bleiben in jedem Fall Eigentum von PGP; sie werden auf Verlangen des Kunden nach Produktionsbeendigung vernichtet. Der Kunde sendet PGP lediglich Duplikate von Mastern und sonstigen zur Bearbeitung/Produktion/Vervielfältigung vorgesehenen Unterlagen. Bei einer Haftung von PGP für Verlust oder Beschädigung gilt eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe des Materialwertes. Auf jedes Angebot und jeden Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Münster, Westf. Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen.


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