Gema und GVL
Jede Vervielfältigung von Tonträgern sowie Bildtonträgern in Deutschland unterliegt der GEMA-Meldepflicht. Die GEMA als Vertreterin der Urheber und Verlage prüft, ob ein Lizenzanspruch für die Vervielfältigung besteht. Lizenzpflichtig sind alle Titel, die bei der GEMA durch die Urheber bzw. Verlage angemeldet wurden. Die Höhe etwaiger zu zahlender Lizenzgebühren richtet sich nach Auflagenhöhe, Spieldauer und Verkaufspreis des Tonträgers. Ist kein Titel GEMA-pflichtig, so erhebt die GEMA keinen Lizenzanspruch.
Wir können für Sie diese Anmeldung übernehmen. Es ist für Sie als Auftraggeber aber ebenfalls möglich, die GEMA-Anmeldung selbst vorzunehmen und uns durch einen geeigneten Nachweis (üblicherweise eine Freistellungserklärung seitens der GEMA) von der Meldepflicht zu befreien. Möchten Sie die GEMA-Anmeldung selbst vornehmen, so benötigen wir diese GEMA-Freistellungserklärung. Bitte beachten Sie, dass vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Erhalt der Freistellungserklärung von der GEMA einige Zeit vergehen kann.
Unabhängig von der GEMA-Anmeldung müssen Sie auch im Besitz der Nutzungsrechte für die zu vervielfältigenden Titel sein. Es ist also nicht möglich, einen Original-Titel von z.B. Bon Jovi auf einem Sampler oder in einer Multimedia-Firmenpräsentation zu verwenden, wenn dieses Nutzungsrecht nicht zuvor vom Urheber oder dessen Verwerter erworben wurde.
Wir übernehmen gern für Sie die GEMA-Anmeldung. Es kann dann sofort mit der Produktion begonnen werden, falls Sie unter Termindruck stehen. Und Sie müssen sich nicht mit den GEMA-Formularen herumschlagen.
Um die Anmeldung ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigen wir folgende Angaben:
- eine Liste der Original-Werktitel
- Spieldauer der einzelnen Werke
- die Namen des/der Komponisten für jeden einzelnen Titel
- die Namen des/der Texter für jeden einzelnen Titel
- gegebenenfalls: Bearbeiter und Verlag für jeden einzelnen Titel
- vorgesehene Anzahl der Tonträger für Promotionzwecke
- vorgesehene Anzahl der Tonträger zum direkten Verkauf an den Endverbraucher und deren Abgabepreis (excl. MwSt.)
- vorgesehene Anzahl der Tonträger zum Verkauf an den Einzelhandel und deren Abgabepreis (excl. MwSt.)
- Besetzung / Instrumentierung
- Gesamtspielzeit des Tonträgers exkl. Pausen bzw. Gesamtaudiospielzeit bei Bildtonträgern
Falls wir die Anmeldung übernehmen sollen, so erheben wir zunächst eine Sicherheitsleistung von 0,64 EUR je CD. Diese wird nach Eintreffen der GEMA-Abrechnung bei uns mit der tatsächlichen GEMA-Forderung verrechnet, so dass sich in den meisten Fällen eine Erstattung überzahlter Beträge ergibt. Ist kein Titel GEMA-pflichtig, so wird der gesamte Betrag rückerstattet. Einzig die Aufwandspauschale für die Anmeldung durch uns wird in jedem Fall berechnet (Preis siehe aktuelle Preisliste).
Will man einen Labelcode verwenden, muss man als Label bei der GVL angemeldet sein. Die GVL vertritt die Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller und übernimmt die Zweitauswertung. Der LC-Code erleichtert Redakteuren im Rundfunk die auch dort vorgeschriebene (und per LC-Code automatisierte) Meldung und Abrechnung. Die Aufbringung eines LC-Codes ist allerdings keine Bedingung für die Herstellung einer CD-Auflage. Falls wir einen LC-Code stellen sollen, ist auch dies möglich.
Anschriften und Web-Adressen:
GEMA-Generaldirektion Bayreuther Str. 37/38 10787 Berlin Tel.: 030/21245-00 Fax: 030/21248-950
GEMA-Generaldirektion Rosenheimer Str. 11 81667 München Tel.: 089/48003-00 Fax: 089/48003-969
http://www.gema.de
GVL Heimhuder Str. 5 20148 Hamburg Tel.: 040/4117070 Fax: 040/4103866
http://www.gvl.de
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